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öffentlich-rechtliche Namensänderung

Allgemeines

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen richten sich nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG). Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter und dient lediglich dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall unter Darlegung eines wichtigen Grundes zu beseitigen. Dementsprechend ist vorrangig zu prüfen, ob das erstrebte Ziel nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht beim Standesamt erreicht werden kann (z.B. im Rahmen von familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Abstammungsfeststellung, Adoption).

Die Zuständigkeit Ihres Ansprechpartners richtet sich nach Ihrem Nachnamen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.

Ansprechpartner/-innen

A-K

Frau Hafers
Tel: +49 241 5198-3212
Fax: +49 241 5198-2683
nicole.hafers@staedteregion-aachen.de

L-Z

Frau Schultheis
Tel: +49 241 5198-3225
Fax: +49 241 5198-2683
jessica.schultheis@staedteregion-aachen.de